Wie läuft das eigentlich alles mit dem Erbe ab?

Sterben heißt Erben. Mit solchen oder ähnlichen flotten Sprüchen bedenkt der Volksmund das wichtige Thema Erben. Insbesondere diejenigen Menschen, die im Laufe ihres Lebens einen erklecklichen Schatz angesammelt haben, müssen sich mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzen.

Jedenfalls, wenn sie wollen, dass die richtigen Menschen das ihnen zugedachte erben. So etwas wird in einem Testament geklärt. Bei hohen Werten in jedem Fall in Zusammenarbeit mit einem Notar. Besonders wichtig ist die fachliche Unterstützung bei der Erstellung eines Testaments dann, wenn mehrere Erben vorhanden sind.

Das können mehrere Kinder sein, aber auch Kinder und nicht verwandte Personen. Und auch Stiftungen, Organisationen, in Amerika sogar Tiere. Wenn der Tod den Erblasser erreicht hat, die Erben das Testament haben eröffnen lassen (möglichst durch den Notar), werden sie erstaunt sein, dass sie einen Erbschein benötigen.

Wo ist ein Erbschein zu bekommen

Der richtige Ansprechpartner für die Ausstellung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht im Amtsgerichtsbezirk des Verstorbenen. Dieses sucht auch das Testament, wenn dieses hinterlegt wurde. Es erleichtert die Arbeit des Nachlassgerichts enorm und spart somit Zeit, wenn alle potenziellen Erben, die sich aus dem Testament ergeben, einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen. Denn um einen Erbschein ausstellen zu können, muss das Nachlassgericht alle Erben ausfindig machen.

Und das kann dauern. Je nach Belastung des Nachlassgerichts ist die normale Wartezeit auf einen Erbschein 6 Monate, nach oben offen. Das Problem dabei ist, dass ohne Erbschein viele Handlungen durch Erben nicht durchgeführt werden können. Das fängt an bei der Kündigung einer Wohnung oder eines Kontos und hört nicht auf beim Verkauf von beispielsweise Bildern. Der Sinn dieser gesetzlichen Vorschrift ist, dass alle Erben gleichberechtigt sind und nur gemeinsam diesbezügliche Entscheidungen treffen dürfen.

So wird gesetzlich ausgeschlossen, dass jemand, der noch keinen Erbschein besitzt, rechtswirksame Handlungen mit Wirkung auf die anderen Erben durchführt.

Die Erbengemeinschaft

Mit Erteilung des Erbscheins werden alle Erben automatisch zu einer Erbengemeinschaft. Diese hat den rechtlichen Status einer GbR, also einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das bedeutet, dass jedes Mitglied der Erbengemeinschaft mit seinem gesamten Vermögen vollständig haftet für alle Verpflichtungen dieser Erbengemeinschaft. Und auch der anderen Erben, soweit sie das Erbe betreffen.

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